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Woher ist die Meldung, bzw. was ist die Begründung der Abweisung?

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Tagesschau

Das Arbeitsgericht Detmold hat die Klage einer Krankenschwester gegen das Klinikum Lippe abgewiesen. Sie hatte die Arbeitsbelastung kritisiert und einen besseren Gesundheitsschutz gefordert. Zum Beispiel durch klare Regeln für die Pause.

Von Julia Thies

Die gelernte Krankenschwester arbeitet auf der Palliativstation des Klinikums Lippe in Lemgo und betreut schwerkranke Menschen. Vor Gericht berichtete die 54-Jährige, dass der Job psychisch belastend sei. Wenn Patienten Hilfe bräuchten, gebe es oft keine Zeit für Pausen.Vorwurf: Auf Meldungen zur Arbeitsbelastung wurde nicht reagiert

Die Klägerin kritisierte, dass die Klinikleitung Meldungen zur Arbeitsbelastung ignoriert habe. Nach eigenen Angaben hätten sie und ihre Kollegen in den letzten zwei Jahren knapp 50 Meldungen abgegeben. Dabei seien auch fehlende Pausen und die belastende Arbeitssituation angesprochen worden.Der Betriebsrat reagierte auf die Beschwerden nicht. Er hielt sie offenbar für unbegründet.

Vor Gericht wollte die 54-Jährige für einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kämpfen. Sie forderte, dass es klare Regeln für sie und ihre Kollegen gibt und eine Absicherung. Zum Beispiel, wenn eine Station durch festgeschriebene Pausen unterbesetzt und dadurch die Patientenversorgung gefährdet ist.

Das Arbeitsgericht in Detmold hat sich heute mit dem Fall beschäftigt und die Klage der Krankenschwester abgewiesen. Die Richter sahen keine Beweise für ein Rechtsvergehen.

Doch auch wenn die Klage abgewiesen wurde, könnte der Streit weitergehen. Die Krankenschwester und ihr Anwalt überlegen vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen. Der Anwalt hält eine neue Arbeitszeit-Regelung sogar für bundesweit bedeutend.

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