Es ist gängige Praxis: Netzbetreiber stoppen bei Netzüberlastung die Einspeisung von Solarstrom. In Bayern sorgt nun jedoch ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltet. So verhindert es sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf. Ausgerechnet an sonnigen Sommertagen muss der Betrieb nun deutlich teureren Netzstrom zukaufen.

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Ginge es nur darum, die Einspeisung zu stoppen, weil das Netz überlastet ist, hätte Keller nichts dagegen. Wenn Strom nicht mehr abfließen kann, weil das Netz das physikalisch nicht zulässt, bleibt keine andere Wahl. Zudem wäre das für ihn auch kein Verlust, da Anlagenbetreiber für abgeregelte Mengen vom Netzbetreiber entschädigt werden.

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In Langenbach jedoch legt das Überlandwerk gleich die ganze Solaranlage still, oft für sechs oder sieben Stunden am Tag. So kann der Metzgereibetrieb gerade in den ertragreichsten Mittagsstunden seinen Eigenbedarf nicht mehr durch günstigen Solarstrom decken, sondern muss teureren Netzstrom zukaufen. An einem sonnigen Tag kann das Zusatzkosten von 500 Euro bedeuten.

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Entsprechend bestätigt auch der Verband kommunaler Unternehmen: „Selbst erzeugter und nicht für die Netzeinspeisung, sondern für den Selbstverbrauch bestimmter Strom muss nicht ‚gestoppt‘ werden, da er keinen Einfluss auf den Engpass im Versorgungsnetz hat.“

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Blödsinn. Das hat technische Gründe. Und der Gute hat sich ordentlich PV aufs Dach geknallt - 100kwp+

Dummerweise wird der Wechselrichter abgeriegelt und dann geht kein Strom ins Netz. Auch nicht ins eigene Hausnetz für Selbstverbrauch. Dafür bräuchte man einen Hybridwechselrichter und eine andere Auslegung der Stromzuführung. Ist ein bekanntes Problem und sehr ärgerlich.

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12 points

Technisch scheint die Solaranlage ja vorbereitet zu sein, aber nutzen darf er das Feature wohl nicht wenn ich den Abschnitt korrekt verstehe. Dass das für Frust und ungeplante Kosten sorgt ist eigentlich nicht tragbar wenn sich der Netzversorger dann noch nicht mal mit einem Statement melden will.

In Langenbach jedoch legt das Überlandwerk gleich die ganze Solaranlage still, oft für sechs oder sieben Stunden am Tag. So kann der Metzgereibetrieb gerade in den ertragreichsten Mittagsstunden seinen Eigenbedarf nicht mehr durch günstigen Solarstrom decken, sondern muss teureren Netzstrom zukaufen. An einem sonnigen Tag kann das Zusatzkosten von 500 Euro bedeuten. Bei mitunter zehn solcher Sperrtage in einem Monat kommen Beträge zusammen, die für einen kleinen mittelständischen Betrieb bedrohlich sind. Technisch sei das Problem ganz einfach lösbar, sagt der Anlagenbetreiber. Man müsse lediglich in der Software der Steuerung ein Häkchen anders setzen und schon werde nicht mehr die gesamte Anlage abgeschaltet, sondern nur die Einspeisung unterbunden – was rein physikalisch gesehen auch das Einzige ist, was das Überlandwerk überhaupt zu interessieren hat.

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3 points

Nein, auch wenn die Einspeisung gestoppt wird, ist er immer noch ein Teil des öffentlichen Stromnetzes. Und damit gelten die öffentlichen Regeln inklusive die Fernsteuerbarkeit.

Was der gute braucht ist nachrüsten mit einem Akku und eine Steuerung die mit einem großen Schütz sein Netzwerk komplett vom öffentlichen Netz trennt. Wenn der Schütz öffnet kann er tun und lassen was er will. EG. Insel Betrieb fahren.

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Bei einer überschusseinspeisung geht nur das ins Netz, was nicht selber verbraucht wird. Und der Netzbetreiber kann auch gestuft abregeln - es geht nicht nur binär 100% oder 0%.

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2 points

Theoretisch ja und praktisch nein. Der Netzbetreiber regelt den Wechselrichter ab und an dem sind die PV Module angeschlossen. Hinter dem WR ist das AC Stromnetz zum Haus als auch zum Netz allgemein.

Die Netzbetreiber sind idR Blind auf ihrem Niederspannungsnetzen im lokalen Bereich, d.h. die wissen nicht wie viel Strom da durchfließt. Die schätzen das nur. Da haben die arg gespart in den letzten Jahren. Problem ist, wenn zu viel Strom dauerhaft durchfließt, dann schmelzen dir die Kabel weg und es hat Brandgefahr.

Eigentlich dürfen die Netzbetreiber das auch nicht so radikal, aber das ist noch ein Graubereich, der vor Gericht oder durch die Netzagentur durchgeboxt werden muss.

Hier gibt es den Hinweis darauf:

Die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage man die Anlage vollständig abschalte, anstatt einfach nur die Einspeisung zu stoppen, wehrt das Unternehmen ab: Man habe für eine Antwort darauf „derzeit keine personellen Ressourcen“. Offen bleibt damit auch die zweite Frage: Wie stehen die Stadtwerke zum Thema Schadensersatz? Einen solchen nämlich hält der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in derartigen Fällen für angemessen. Regle der Netzbetreiber eine Photovoltaikanlage so weit ab, dass der Eigentümer zusätzliche Leistung aus dem Stromnetz beziehen muss, dann entstehe „für diese Bezugsleistung ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich“, so der BSW-Solar. Passagen im Energiewirtschaftsgesetz legen diese Interpretation nahe.

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1 point

Brände von Kabeln sollten da kein Problem sein, dafür gibts die NH-Leisten (Sicherungen) in der Station. Die kabel sollten auch auf die Leistung ausgelegt sein bzw umgekehrt - die Anschlussleitung sollte die maximal mögliche Leistung der kabel nicht überschreiten. Wirklich volle Wirkleistung hast du bei PV Anlagen ja nicht sehr oft und nicht sehr lange. Kann natürlich sein, dass die die kabel maßlos überbelegt haben - das wäre bitter.

Der Netzbetreiber muss natürlich schauen, dass die eingespeiste Wirkleistung nicht die verbrauchte überschreitet, aber hier sehe ich keinen Grund, dass nicht stufenlos geregelt werden kann. Es sei denn, die sagen sich, dass das bei kleinen Anlagen zu frickelig wäre und die dann einfach pauschal abregeln.

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