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Die Regeln geht über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Der Konsum von Cannabis ist auch in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind laut Nachrichtenagentur dpa nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

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Wäre unironisch cool, wenn im selbsternannten Biertrinkerland das Selbstbrauen wieder populär würde. So schwer soll das auch gar nicht sein.

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Selbst Bier brauen willste nicht. Stinkt ungemein, wenn auch das Endergebnis toll ist.

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Ist das echt so ein Problem, selbst wenn man das z.B. im Garten macht?

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Cannabis - alles rund um die Hanfpflanze

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