Die geplante Legalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.

In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.

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Wenn das vernünftig läuft, also ohne geduldeten Schwarzmarkt wie bei den Amsterdamer Coffee Shops und mit der erhofften Entlastung für Polizei und Justiz, dann wäre das ein starkes Argument für eine Änderung der EU-Richtlinien.

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Das hängt halt auch stark von der Auslegung der Exekutive ab. Wenn die Polizei mit der Feinwaage prüft, ob man ein halbes gramm zuviel dabei hat oder in der Wohnung die Pflanzen zählt, dann wird es vermutlich keine Entlastung geben.

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Wir können nur abwarten, wie das gehandhabt wird. Dadurch, dass man es erstmals legal besitzen darf, ändert sich hoffentlich auch der Umgang insofern, dass sich eine gewisse Toleranz, wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, etabliert. Es kann ja nur schwer erwartet werden, dass jeder Konsument eine geeichte Feinwaage besitzt.

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