Die Innenminister der Länder wollen zügig auf die zahlreichen Attacken auf Politiker im Wahlkampf reagieren. Ihr Vorschlag: ein eigener Straftatbestand für solche Gewaltakte. Ampel-Vertreter sehen das ins Leere laufen. Es fehlen Polizisten und Juristen. Es sei ein “Rezept von vorgestern”, so der Vorwurf.

Der Ruf der Innenministerkonferenz nach einer Strafrechtsverschärfung zur Verhinderung von Gewalt gegen Wahlkämpfer und Politiker stößt bei einigen Abgeordneten auf Skepsis. “Härtere Strafen sind schnell gefordert - vor allem kurz nachdem öffentlichkeitswirksame Straftaten erfolgt sind”, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle. Polizeibeamte vor Ort und eine gut ausgestattete, zügig arbeitende Justiz seien aber viel wirkungsvoller. “Strafrecht und Strafjustiz können nicht der Reparaturbetrieb für eine allgemeine gesellschaftliche Verrohung sein”, gab Kuhle zu bedenken.

[…]

Die Ergebnisse der Innenministerkonferenz wirkten “wie von vorgestern und sind maximal Symptombekämpfung”, kritisierte die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Die Bundestagsabgeordnete forderte: “Statt härterer Strafen muss das Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen endlich angegangen werden.” Auf Landesebene wären Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität eine Lösung, um die Verfolgung solcher Straftaten zu verbessern.

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Man kann der Giffey aber auch mit dem Bücherbeutel verprügeln, einfach nur weil sie ekelhaffe Giffey Sachen macht. Oder doof geguckt hat.

Das ist nicht automatisch ein Angriff auf die SPD oder den Senat. Uch würde das echt nicht am Status des Opfers festmachen.

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Fast so, als würde sowas dann im Prozess verhandelt. Richtiges Genie bist du

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Wenn Politiker im Prozess über ihren normalen Einfluss hinaus auch noch ein weitere Privilegien haben, wie fair ist der Prozess dann noch?

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Inwiefern wäre ein Straftatbestand “Angriff auf Politiker in Ausübung einer politischen Tätigkeit” ein Privileg? Mal abgesehen dsvon, dass es nix bringt?

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Absolut. Das darf nicht am Status des Opfers, sondern muss an der Motivation des Täters festgemacht werden.

  • Ich will aus der Ausfahrt rausfahren und Giffey springt mir vor’s Auto => selber schuld.

  • Ich will aus der Ausfahrt rausfahren, bin abgeldnkt und fahre Giffey an => fahrlässige Körperverletzung

  • Ich lauere in einer Ausfahrt, weil ich gerne Leute anfahre, und zufälligerweise kommt Giffey vorbei => niedere Beweggründe (spielt bei Körperverletzung, glaube ich keine Rolle).

  • Ich lauere in einer Ausfahrt, weil ich die Berliner Senatorin für etc. anfahren möchte => Angriff auf den Staat.

Und ja, wenn die Innenminister ihre Initiative am Politikerstatus festmachen würden, wäre das noch ein Skandal.

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