Nachdem die bundesweite Obergrenze für Anwohnerparkgebühren gekippt wurde, hat Freiburg diese deutlich erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Regelung der Stadt nun für unzulässig - jedoch nicht wegen der hohen Kosten.

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Es fehlt eben noch die Urteilsbegründung. Aber wenn man ungleiches ungleich behandeln will, könnte man grundsätzlich den Fahrzeugschlüssel nutzen und die Parkgebühr in gleicher Höhe wie die KFZ-Steuer erheben.

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