Wenn deine Regierung Lobbyinteressen vor Allgemeininteressen stellt.

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Doch die sogenannten Scan Cars sind nur mit einem Bundesgesetz legal.

Das hat mich aufhorchen lassen, also habe ich ein wenig geforscht. Falls es noch jemanden außer mir interessiert: Ich denke, es geht konkret wohl um Artikel 74 (1) im Grundgesetz.

Auszug mit Anmerkungen in kursiv von mir:

Die konkurrierende Gesetzgebung (zwischen Bund und Ländern) erstreckt sich auf folgende Gebiete:

[…] 22 den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen; […]

Der Bund argumentiert vermutlich mit Artikel 72 (2) im Grundgesetz und begründet damit eine

Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse

Finde ich interessant, weil eine Gemeinde (die Hamburg auch ist) Selbstverwaltungsaufgaben hat. Ich sehe da ein Spannungsfeld und keine eindeutige weil einzig mögliche Interpreration/Anwendung der Rechtslage. Aber ich bin auch bloß interessierter Laie und Leser, den diese Meldung irritiert und verärgert zurückgelassen hat.

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