You are viewing a single thread.
View all comments View context
0 points

dementsprechend auch Option 2 gewählt werden kann.

Sobald jemand in die Sicherheitsverwahrung geht, ist zumindest in DE das “Abstandsgebot” zu beachten.

Aufgrund der nicht vergleichbaren verfassungsrechtlichen Legitimationsgrundlagen (Freiheitsstrafe=Sanktion für begangene Straftaten, Sicherheitsverwahrung=dient allein dem Zweck der Vorbeugung von künftigen Straftaten) ist es erforderlich, dass zwischen der Ausgestaltung des Freiheitsentzugs im Rahmen der Sicherungsverwahrung im Gegensatz zum Freiheitsentzug im Rahmen des Strafvollzuges einen deutlichen Unterschied zu wahren.

Option 2 für Sicherheitsverwahrung erfüllt (ohne jetzt darüber zu sinnieren, ob Option 2 in DE überhaupt so bei Freiheitsstrafe durchgezogen werden dürfte) jedenfalls nicht verfassungsrechtliche Standards.

permalink
report
parent
reply

DACH - jetzt auf feddit.org

!dach@feddit.de

Create post

Diese Community wird zum 01.07 auf read-only gestellt. Durch die anhäufenden IT-Probleme und der fehlende Support wechseln wir als Community auf www.feddit.org/c/dach - Ihr seid herzlich eingeladen auch dort weiter zu diskutieren!

Das Sammelbecken auf feddit für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar findet ihr hier: Infothread: Regeln, Feedback & sonstige Infos

Auch hier gelten die Serverregeln von https://feddit.de !

Banner: SirSamuelVimes

Community stats

  • 6

    Monthly active users

  • 5.8K

    Posts

  • 52K

    Comments