Straftaten, die von den Anhängern extremistischer Organisationen aus dem Ausland in DE begangen werden und keinen eindeutigen religiösen Hintergrund haben.
Dazu zählen unter anderem:
- die linksextreme kurdische PKK, die allerdings abgesehen von Zusammenstößen mit der Polizei und Rechtsextremen in DE gewaltfrei agiert
- Taten mit Bezug zum Ukrainekrieg
- die linksextreme türkische DHKP-C, die aber quasi irrelevant ist, weil sich ihrer Anhängerschaft in DE hauptsächlich aus Ventilatoren einer mittelmäßig erfolgreichen Musikgruppe zusammensetzt
- die rechtsextreme türkische „Ülkücü“-Bewegung, hauptsächlich die Grauen Wölfe und deren Untervereine, großer Teil der Straftaten, vor allem Kämpfe mit der PKK, antisemitische und homophobe Propagandadelikte und Gewaltdelikte, hohe Gewaltbereitschaft im Zuge von Demos
- auslandsbezogener Antisemitismus, besonders bei der schon erwähnten „Ülkücü“-Bewegung, aber auch teilweise im Kontext von palästinensischen Gruppen, die ihren Antisemitismus nicht über Religion oder Ethnie „begründen“, sondern den deutschen Juden z.B. aufgrund ihrer Religion eine Mitschuld an den Kriegsverbrechen Israels geben
Das Personenpotential dieser Kategorie liegt bei knapp 30.000 Personen, die meisten bei der PKK (14.500) und der „Ülkücü“-Bewegung (11.000).
Allerdings muss man dazu sagen, dass die Zahlen beim türkischen Rechtsextremismus in DE stark variieren, die bpb nennt beispielsweise die Zahl von 18.000 Mitgliedern allein bei den Grauen Wölfen.