Falls die Zahlwand zuschlägt: https://archive.ph/rAjaN
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Das mit der einfachen Mehrheit ist bloß eine Schlussfolgerung. Dinge, die zuvor nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt waren, sollen jetzt ins Grundgesetz. Um Gesetze zu ändern, braucht man eine einfache Mehrheit im Bundestag, um die Verfassung zu ändern, eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
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