troutsushi
Kein Batteriefahrzeug abgebrannt -> deutsche Presse nicht interessiert
Im Kern beides Seife.
„Darf man Hobby-Sheriff spielen?“
Was für eine tendenziöse Formulierung ist denn das bitte? Das würdigt ja mal kräftig die Motivation zur Verfolgung ordnungswidrigen Verhaltens herab: Von Zivilcourage zu niederem Spieltrieb. Schwacher Clickbait.
Es droht Autofahrern null-komma-garkein unverschuldetes persönliches Übel davon, wenn ihre abgestellten Fahrzeuge im Zweifel fotografiert und nach der Anzeige behördlich auf eine Ordnungswidrigkeit überprüft werden.
Im Gegensatz zu flächendeckender Überwachung passiert das hier nur anlassbezogen bei Störungsvermutung, und darüber hinaus steht die Ordnungsbehörde als korrigierende Instanz zwischen fälschlicherweise angezeigten Richtigparkern und etwaigen Foto-Pistoleros. Ist ja nicht so, als dürften die Bilder ansonsten weiterverwendet werden. Muss also keiner einen Lynchmob fürchten, der ihn nicht ohnehin ereilt hätte.
Seems Germany would be heaven to this userbase.
Pose a question, expect a no-nonsense, factual answer. Don’t be offended but appreciate the candor and brevity. Get back to being productive so you can leave for a timely Feierabend like everyone else.
Das Gesetz verfolgt als Ziel eine möglichst umfassende Sanktionierung von Verbreitern von Kinderpornografie. Wohlgemerkt: der verbreitenden Personen, nicht des Materials! Es muss also im Sinne des Gesetzes sein, schon beim ersten Mal einen Verbreiter gerichtsfest dingfest zu machen. Dazu braucht es Beweissicherung.
Wenn jetzt aber Verbreiter davon ausgehen können, dass niemand ihr Verbreiten sicherstellt, weil allein die Sicherung des Beweismaterials durch jeden außer die Verfolgungsbehörden schon strafbar ist, eröffnet das Verbreitern von Kinderpornografie gute Chancen, mehrfach ungeschoren davonzukommen.