Felix538
I’m daily driving a yoga x380 and am really happy. Using the pen for quick notes on my professors slides. I use Zorin and Win10 in dual boot but only really use Zorin. Only thing that doesn’t work on Zorin is the HDMI port but I didn’t really bother to trouble shoot.
Ich mach da keine Kunst draus ^^ nehme immer ein Kilo Mehl mit dementsprechend viel Hefe. Aus Bequemlichkeit nehme ich Trockenhefe, also 2 Tütchen. Alles mit gut Salz und gut Kräutern aus dem Garten vermischen und mit 500ml Wasser vermengen, damit der Teig nicht allzu flüssig ist - sonst kann man den nicht gut händeln. Mal wieder aus Bequemlichkeit: direkt die Baguettes Formen. Im Ofen bei 40°C aufgehen lassen, so lange wie ich Zeit und Lust habe ^^ und dann ca. 20 Minuten bei 220°C.
Ich glaube ich werde diese Woche einmal selbstgemachtes Baguette machen und das dann lecker belegen… Mit Gurke und Tomate drauf.
Ich verstehe deinen Punkt (auch wenn dein Vergleich mehr als hinkt, aber darum gings ja nicht ;)) und stimme dir zu, dass sollte die Kamera einfach nur einen Videostream zur Verfügung stellen, der auf Polizei-Hardware ausgewertet wäre, hat das mehr als nur einen komischen Beigeschmack. Demnach kann ich hier nur spekulieren. Im Beitrag ist nämlich nicht erwähnt, ob am Laptop tatsächlich einfach nur der Videostream ankommt.
Wenn auf besagtem Laptop nun der Stream illegal kopiert wird ist das eine eigene Straftat, die meiner Meinung nach nicht zwangsweise dafür sorgt, dass das ganze System verboten werden muss. Demnach müsste man ja auch alle Blitzer verbieten, weil die Möglichkeit besteht, dass da ein Polizist am System rumgefummelt hat und die Blitzerkamera dann doch die ganze Zeit filmt.
ergo: schweres Thema bei dem ich mich nicht wohl fühle weiter zu diskutieren, da mir einfach einige Dinge im Beitrag zu schwammig sind. Ich sage nicht, dass der Beitrag falsch ist. Aber einige Kommentare haben mir ein bisschen zu sehr den Teufel an die Wand gemalt.
Ich bin der letzte, der seine Daten einfach hergibt und froh wäre, dass alle meine Daten hätten. Zugleich muss ich aber sagen, dass wie in meinem anderen Kommentar beschrieben die Daten ja gar nicht erst erhoben werden. Ein Abspeichern erfolgt erst dann, wenn die KI anschlägt.
Und genau hier sehe ich einen technischen Unterschied. Der Videostream wird halt nicht aufgezeichnet und mit der Videodatei eine Auswertung gemacht. Vielmehr passiert die Auswertung zeitgleich und nur, wenn ein Treffer vorliegt, wird der Verstoß abgespeichert. Somit ist das Sammeln der Daten tatsächlich erst nachdem ein Verdacht (KI schlägt an) für einen Verstoß vorliegt.
Ich verstehe im Beitrag ehrlich gesagt nicht, was daran illegal sein soll. Die Aufnahmen werden nicht dauerhaft gespeichert, nur bei einem “Treffer”. Ähnlich sieht es momentan bei Dashcams aus. Man darf nicht dauerhaft den Verkehr filmen, aber die letzten X Minuten auf Knopfdruck speichern darf man.